Debatten in Berlin
Anfragen an die Bundesregierung zur degressiven Abschreibung und kostenlosen Verpflegung
In den vergangenen Wochen musste die Bundesregierung zahlreiche Anfragen beantworten. Im Folgenden zwei wichtige steuerliche Themen ...
1. Die degressive Abschreibung
Die Regelung der degressiven Abschreibung läuft zum Ende des Jahres 2010 aus. Ziel dieser Regelung war es, die Unternehmen mit dieser Art der Abschreibung anzureizen zu kaufen und die Konjunktur somit zu stabilisieren. Eine Verlängerung der derzeit geltenden Regelung ist von der Bundesregierung jedoch nicht geplant.
2. Kostenlose Verpflegung
Erhält die Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber kostenlos Verpflegung, ist
der Wert grundsätzlich als Sachbezug zu versteuern. Ein geldwerter
Vorteil ist nur zu erfassen, wenn und soweit der von der Arbeitnehmerin
gezahlte Preis (einschließlich Umsatzsteuer) den Sachbezugwert unterschreitet.
Würde die Arbeitnehmerin für das Mittagessen dem Arbeitgeber 2,80 €
bezahlen, wird der Arbeitslohn nicht versteuert. Jedoch ist auch
im Einzelfall zu prüfen, ob die Bereitstellung der Mahlzeiten im ganz überwiegend
eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Ist dies der
Fall, liegt steuerrechtlich (schon) kein Arbeitslohn vor. Dann
ist der Umstand zu berücksichtigen, ob die Teilnahme an den Mahlzeiten
Teil der Arbeitsaufgabe ist.
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