Kleine Schwester der Limited
Macht die Gründung einer Mini-GmbH Sinn?
Gründerinnen und Gründer heute haben es leichter. Als Vorstufe zur GmbH bietet der Gesetzgeber seit dem 1. November 2008 eine weitere deutsche Alternative, die UG (Mini-GmbH). Nach knapp einem Jahr wir die UG immer beliebter - auch für Ihr Unternehmen?
Die Mini GmbH ist ideal
Die Mini GmbH ist ideal für Unternehmen, die eine Haftungsbeschränkung auf Grund eines erhöhten Risikos benötigen und nur in Deutschland tätig werden wollen. Das ist zum Beispiel bei der Entwicklung von Software oder der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Baubranche der Fall. Ein weiterer wichtiger finanzieller Grund kann die Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sein, wie z.B. beim Handwerksmeister oder Krankenpflegepersonen. Der Zusatz UG im Firmennamen weist die Geschäftspartner auf die beschränkte Haftung hin. Die Gründung als UG macht Sinn für diejenigen, die zunächst alleine starten. Sie können das Musterprotokoll notariell beurkunden lassen und zusammen mit der Eintragung bei Gericht mit rund 150,00 EURO Gründungskosten rechnen. Wichtig: Jedes Jahr müssen Sie ein Viertel Ihres Jahresüberschusses zurücklegen, um am Ende ein Stammkapital von 25.000 EURO zu erreichen und ihr Unternehmen in eine GmbH umwandeln zu können.
Besondere Pflichten wie bei der GmbH
Die Erleichterungen bei der Aufzeichnung, die Gründer und Gründerinnen beim Gewinn bis 50.000 EURO haben, kommen hier allerdings nicht zur Anwendung. Die Mini GmbH ist steuerlich wie eine GmbH zu behandeln, d.h. es ist jährlich eine Bilanz nebst der Steuererklärungen für die Gesellschaft zu erstellen. Beim elektronischen Bundesanzeiger ist die Bilanz unter (www.unternehmensregister.de) zu veröffentlichen, wenn auch in gekürzter Form. Daraus lässt sich für jeden ersehen, also auch für Wettbewerber und Lieferanten, wie hoch die Verbindlichkeiten, das Aktivvermögen oder das Eigenkapital des Unternehmens sind. Jährlich fallen zu beachtende Termine und zusätzliche Kosten an. Es greift bei der UG das strengere Insolvenzrecht: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung müssen UG wie GmbH innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden. Bei Unterlassung droht auch dem Gesellschafter eine Strafe. Der Gesellschafter der UG führt die Geschäfte ohne Entgelt oder erhält ein Geschäftsführergehalt. Es ist ein Anstellungsvertrag zu vereinbaren, der von der Finanzverwaltung nur anerkannt wird, wenn er einem Fremdvergleich standhält.
Ob dennoch die Vorteile bei der Gründung einer UG überwiegen, sollte im Rahmen einer rechtlichen und steuerlichen begleitende Beratung genau abgewogen werden. Eine UG zu gründen, weil die Kosten für die Gründung einer Kapitalgesellschaft erschwinglich erscheinen, ist zu kurz gedacht.
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