Das verflixte zweite oder dritte Jahr!
Und auf einmal will das Finanzamt viel Geld
Viele Gründerinnen haben das erlebt. Klein gestartet haben sie anfangs keine Einkommensteuer zahlen müssen. Steigen Umsätze und Gewinn, will das Finanzamt seinen Teil. Und der kann plötzlich größer sein als erwartet.
Die Gründung eines Unternehmens, die damit nötigen Anträge und Anmeldungen, insbesondere Behördengänge, sind oft verbunden mit dem Gefühl, etwas Wichtiges zu vergessen. So manche Unternehmerin ist dann froh, endlich den ersten Umsatz zu tätigen und Geld zu vereinnahmen.
Die Abgabe der ersten bzw. zweiten Gewinnermittlung nebst Steuererklärungen wird bewältigt, wenn auch mit Unterstützung aus dem Bekanntenkreis.
Das alles wird infrage gestellt, wenn das Finanzamt die Bearbeitung der ersten bzw. zweiten Jahressteuererklärung vorgenommen hat und gleich für mehrere Jahre die Nachzahlungen bzw. Vorauszahlungen anfordert – ohne Aufschub und Stundung. Hatten nicht die Bekannten erzählt, die ersten Jahre nach Gründung zahle man keine Steuern ...
Wieso will das Finanzamt auf einmal so viel Geld?
Richtig ist, dass im Gründungsjahr oft die Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen übersteigen. Das führt zu einem Verlust, der zurück- bzw. vorgetragen werden kann. Wird im darauffolgenden Kalenderjahr ein Gewinn aus dem Unternehmen erwirtschaftet, wird dieser dem Finanzamt erst nach Ablauf des Jahres erklärt - der Steuerbescheid folgt oft erst Mitte des Folgejahres. Die dann festgesetzte Nachzahlung für das Vorjahr löst zugleich eine nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen für das laufende Jahr aus, und somit werden gleich zwei größere Beträge fällig und zum 10. eines jedes Quartals ein Viertel der Nachzahlung.
Die Nachzahlungen kommen sehen
Obwohl den kleineren und mittleren Unternehmen immer mehr Erleichterungen, zuletzt durch das BilMoG (am 01.01.2009 in Kraft getretenes Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz), eingeräumt werden und sie also keine Buchführungspflicht haben, ist die Buchführung, ob monatlich oder vierteljährlich, Grundlage für die immer wichtiger werdende Beratung. Die Vorlage des steuerlichen Ergebnisses während des Kalenderjahres ermöglicht Ihnen den Überblick über sich ergebende Steuernachzahlungen und die Prüfung der Einstufung von Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen, die Höhe des Kindergeldzuschlags u. a. Insbesondere können frühzeitig Strategien entwickelt werden, die kommenden Steuernachzahlungen zu mindern.
Der Gewinn lässt sich rechnerisch mindern
Wie in den Vorjahren wird auch in diesem Jahr von der Möglichkeit, den Gewinn durch Bildung eines Investitionsabzugsbetrages gem. § 7g EStG zu mindern, Gebrauch gemacht. Das heißt, für die in den kommenden drei Jahren vorgesehenen Investitionen für das Unternehmen können maximal 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten Gewinn mindernd berücksichtigt werden. Das gilt sowohl für neue als auch gebrauchte Wirtschaftsgüter, die überwiegend und langfristig dem Unternehmen dienen. Somit ist die Investition nicht sofort zu tätigen und die steuerliche Entlastung führt zu besserer Liquidität.
Sie brauchen eine BWA
Ein weiteres Gestaltungsinstrument ist die Verlagerung von Ein- und Ausgaben über den 31.12. hinaus. Eine „aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung“ ermöglicht somit der Unternehmerin den nötigen Überblick, die Steuernachzahlungen einzukalkulieren und ggf. vierteljährlich Vorauszahlungen zu leisten, aber auch Steuergestaltungsinstrumente zu nutzen, um nicht mehr als nötig Steuern zu leisten, verbunden mit evtl. Beitragssenkungen in anderen Bereichen.
Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist ein Muss für jede Unternehmerin, um Überraschungen zu vermeiden.
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03.12.2009, 13:52
Ulrike Doepgen
Liebe Frau Lenhart-Ottinger, super, gerade als ich es benötigte (Jahresabschluss 2008) habe ich hier die wichtigen Informationen dazu bekommen. Merci, lg U. Doepgen



