Kleines Geld zum Gründen!

Die Pilotphase für Mikrodarlehen

14.12.2009, 11:35 von Renate Lenhart-Ottinger

Wo und wie kann ein Mikrodarlehen zur Zeit der Pilotphase in NRW beantragt werden? Die Pilotphase endet im Oktober 2010, d.h. dann erfolgt nach bestandener Prüfung durch das Ministerium die Freigabe des Darlehens an alle Startercenter.

 



Darlehen für Kleinstgründungen in Nordrhein-Westfalen

Sie haben eine gute Idee, die nachhaltig Erfolg verspricht und sind zudem fachlich und kaufmännisch qualifiziert? Dann können Sie "direkt" ein Darlehen der NRW Bank beantragen ...

Das NRW/EU. Mikrodarlehen wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt.

 

Gefördert werden:

Erste Gründung

- Natürliche Personen, Hauptwohnsitz in NRW, Gründung des Kleinstunternehmens in NRW

- Kleinstunternehmerin (grundsätzlich) als Einzelgewerbetreibende oder Einzelkaufleute, die weniger als drei Jahre bestehen / am Markt tätig sind und Betrieb in NRW haben

-Die Kleinstunternehmerin muss die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen für die Gründung verfügen.

Erneute Gründung

- Soweit keine Verpflichtungen aus vorherigen Gründungen bestehen

 

Gefördert werden:

- Existenzgründungen, die nachhaltigen Erfolg erwarten lassen

- Festigungsmaßnahmen (innerhalb 3 Jahre) nach Aufnahme der Tätigkeit

 

Wie gefördert wird:

- Finanziert werden kommende Investitionen für die Gründung und Betriebsmittelbedarf von Kleinstgründungen

Voraussetzung der Förderung:

- BERATUNG vor Antragstellung im STARTCENTER NRW (mit positiven Erfolg!)

- BEGLEITBERATUNG zur Gründung

 

Umfang Förderung:

- Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben

- Darlehensbetrag liegt zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro

- Zweimalige Antragstellung möglich, soweit Zusagebetrag die 25.000 Euro nicht übersteigt

 

Konditionen:

- Ratendarlehen, Darlehensbetrag wird in einer Summe ausgezahlt

- Laufzeit = 5 Jahre mit einem Tilgungsfreijahr

- Fester Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit

- Zinsen zum 30. des Monats fällig

- Tilgung nach Ablauf des tilgungsfreien Anlaufjahres in gleich hohen mtl. Raten

- Vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens jederzeit möglich

 

Antragsverfahren:

- Antrag VOR Beginn der Gründung stellen

- Anträge erhalten Sie bei den STARTCENTERN NRW

 

Antragsunterlagen:

- Antragsvordruck der STARTCENTER NRW

- Vollständiges Gründungskonzept

- "De-minimis" - Erklärung über die bereits erhaltenen Beihilfen

- Schufa-Selbstauskunft

- Bankauskunft

- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Unter www.nrwbank.de finden Sie eine Übersichtskarte der Politregionen. Ansprechpartner für Münster ist die Wirtschaftsförderung oder die Handwerkskammer in Münster. Der Kreis Steinfurt gehört auch zu den Pilotregionen.

WICHTIG:

Nur wenn die Bank Ihren Antrag auf Darlehen für Ihre Gründung verneint, ist der Weg zum STARTERCENTER frei!






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