TERMIN 31.12.2009
Ausschlussfristen laufen ab
Antragsfristen laufen zum 31.12.2009 unwiderruflich ab. Diese sollten Sie kennen.
Steuererklärungen 2005
Besteht keine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärungen, kann nur noch bis zum 31.12.2009 die Einkommensteuererklärungen für das Kalenderjahr 2005 abgegeben werden.
Steuererklärungen 2002
Bei Pflichtveranlagungen ist zum Ende des Jahres 2009 für die Einkommensteuererklärungen 2002 endgültig Schluss!
Arbeitnehmer-Sparzulage 2005
Sie können noch bis zum 31.12.2009 die Arbeitnehmer-Sparzulage für das Jahr 2005 beantragen.
Wohnungsbauprämie 2007
Bitte senden Sie Ihren Wohnungsbauprämienantrag für das Jahr 2007 bis zum 31.12.2009 Ihrem Bausparinstitut.
Riester-Zulage 2007
Bei Ihrem Anlageinstitut können Sie auch nur noch bis zum 31.12.2009 die Zulage für Ihre Riester beantragen.
Kindergeld 2005
Wenn die Familienkasse z.B. Sie glauben lassen hat, dass Ihr Kind in dem Jahr 2005 in seiner Ausbidung zu viel verdient hat, es aber tatsächlich nicht so ist, da von den Einnahmen auch noch die eigenen gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und weitere Werbungskosten abgezogen werden und man doch unter die Hinzuverdienstgrenze fällt, hätten Sie hier auch nur noch bis zum 31.12.2009 Zeit Ihren Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse zu stellen.
Kindergeld 2009
Bitte prüfen Sie die Hinzuverdienstgrenze i.H.v. 7.680 € (aktuell!) bei Ihrem volljährigen Kind. Ist diese Grenze knapp überschritten greifen Sie zu der Gegenmaßnahme und kaufen Sie Fachbücher, Arbeitskleidung, u.a. Werbungskosten.
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