Auf dem Prüfstand
ELENA, der elektronische Entgeltnachweis, und die Abzugsfähigkeit von privaten Steuerberatungsgebühren
Der Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2010 liegt seit Ende März 2010 vor. Es umfasst eine Fülle von Einzelmaßnahmen, zwölf Einzelgesetze sind vorgesehen. Tiefgreifende Änderungen sind jedoch nicht dabei.
Im Koalitionsvertrag wurde zugesagt, dass die Wiedereinführung der privaten Steuerberatungsgebühren als Sonderausgaben angestrebt wird. Nun drängt der Deutsche Steuerberaterverband natürlich auf diese Erweiterung des Gesetzes. Der Bundesfinanzhof hält die Steuerberatungskosten aber nicht zwingend für abzugsfähige Sonderausgaben. Eine schnelle gesetzliche Lösung des Problems der Abzugsfähigkeit steht also noch aus.
Ein weiterer neuer Punkt: Das ELENA Verfahren. Für viele ist auch wirklich nur der Name das Schönste an dem Verfahren, da sich hinter dem Namen die papierlose Variante der Einkommensinformationen an die Sozialbehörden verbirgt. Nun sind auch dem Gesetzgeber Zweifel gekommen, ob die gewollte Entlastung bei der Papieraussendung die massenhafte Vorratsdatenspeicherung rechtfertigt. Auch hier gilt: Abwarten.
Bis dahin ist die Teilnahme am ELENA-Verfahren für die Unternehmen allerdings Pflicht. (s. Blog-Beitrag vom 5.1.2010)
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