„Die Beeinträchtigung immer mitdenken“
Wie Gründungen mit Handicap gelingen - und unterstützt werden
Als Angestellte werden Behinderte häufig unterschätzt, in der Selbstständigkeit können Gründerinnen das Handicap mitdenken. Und sich den Arbeitsplatz so organisieren wie sie ihn brauchen. Welche Unterstützung es geben kann, weiß die Beraterin Natascha Schlenstedt.
(aus: existenzielle 2/2007)
existenzielle: Welche Förderung können behinderte und chronisch kranke Frauen bekommen, wenn sie sich selbstständig machen?
NATASCHA SCHLENSTEDT: Grundsätzlich steht jeder behinderten oder chronisch kranken Frau die gesamte Palette der herkömmlichen Gründungsförderung offen. Sie muss natürlich beim Antrag ihren Arbeitsberater oder ein Kreditinstitut überzeugen. Der Businessplan sollte den Aspekt der Behinderung unbedingt berücksichtigen. Auch für die Gründerin selbst ist es wichtig, dass sie diesen in der Planung immer mitdenkt. Denn die Beeinträchtigung ist ein Faktor, der bei der Gründung und bei der Unternehmensführung eine Rolle spielt.
Gibt es spezielle Förderungen für Gründungen von Behinderten?
Ja, zur Abdeckung des behinderungsbedingten Hilfe- und Unterstützungsbedarfs gibt es zum Beispiel die Finanzierung von technischen Arbeitshilfen oder Arbeitsassistenz. Damit können sie auf Instrumente zurückgreifen, die auch abhängig beschäftigten Arbeitnehmerinnen zur Verfügung stehen. Zudem ist es möglich, ein günstiges Darlehen zur Existenzgründung oder zum Erhalt der unternehmerischen Tätigkeit zu bekommen, Ansprechpartner sind die örtlichen Fürsorgestellen bzw. die Integrationsämter. Diese Leistung ist eine Kann-Leistungen, es gibt keinen Rechtsanspruch. Auch hier muss die Gründerin oder Unternehmerin mit ihrem Businessplan überzeugen.
Kann sie zur Vorbereitung der Gründung, zur Erstellung des Businessplans, zur Marktforschung oder Akquisition bereits eine Arbeitsassistenz bekommen?
In der Vorgründungsphase ist das schwierig. Voraussetzung für diese Leistungen über das SGB IX ist eine Erwerbstätigkeit. Dabei wäre die Unterstützung gerade auch in dieser Phase wichtig, es gibt auf jeden Fall einen Bedarf.
Wie wird bei Teilzeitgründungen und -selbstständigkeiten entschieden?
Für Gründungen im Nebenerwerb ist es schwer, Leistungen zu bekommen. Bei der Arbeitsassistenz wird von einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden ausgegangen. Das kann gerade für Frauen ein Problem sein, die nicht nur die Behinderung und die Selbstständigkeit, sondern oft auch die Familie unter einen Hut bekommen müssen. Dabei könnte eine Gründung im Nebenerwerb ein guter Start in die Selbstständigkeit sein, wird den Gründerinnen aber deutlich erschwert, weil alle Hilfsmittel selbst finanziert werden müssen.
Was kann ein Verein wie „MOBILE e.V.“ hier leisten?
Wir arbeiten daran, dass sich Einstellungen – auch bei Institutionen – verändern, z.B. durch die Zusammenarbeit in Netzwerken. Individuell lässt sich so einiges bewegen. Das Klima für Existenzgründungen von Menschen mit Behinderungen muss sich immer noch verbessern, bei den Integrationsämtern, bei den Arbeitsagenturen und auch bei den Beratungsstellen für Existenzgründung.
Was setzen Sie dem entgegen?
Es geht u.a. darum zu vermitteln, dass die Selbstständigkeit für Menschen mit Behinderungen eine realisierbare Alternative zur abhängigen Beschäftigung ist. Sie bietet eine gute Möglichkeit, sich den Arbeitsplatz passgenau zu gestalten. Gerade beeinträchtigte Frauen berichten oft davon, dass sie als Angestellte an ihren Arbeitsplätzen unterfordert waren.
In der Selbstständigkeit müssen Risiken abgesichert werden. Welche Vorsorge können Unternehmerinnen mit Handicap treffen?
Jeder Betrieb braucht eine individuelle Planung zur Absicherung der persönlichen und der betrieblichen Risiken. Zur Absicherung sind behinderte und chronisch kranke Unternehmerinnen häufig auf gesetzliche Anbieter beschränkt, weil private Versicherer Verträge oft nur unter Ausschluss der Beeinträchtigung abschließen oder hohe Zuschläge verlangen. Gesetzliche Krankenversicherungen können aber z.B. auch dann die bessere Vorsorgemöglichkeit sein, wenn Kinder mitzuversichern sind oder die Unternehmerin schon älter ist. Probleme kann es auch beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geben, meistens ist die behinderte oder chronisch kranke Existenzgründerin alleinig auf die Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung verwiesen. Grundsätzlich sollte sie darauf achten, dass Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente nicht verloren gehen und sich von den zuständigen Rentenversicherungsträgern beraten lassen.
Wenn sie mal ausfällt, soll der Betrieb aber nicht stillstehen …
Die Risiken, die sich aus dem möglichen Ausfall der Gründerin für das Unternehmen ergeben, sind über die „üblichen“ Betriebs-Unterbrechungsversicherungen bzw. Praxisausfallversicherungen und Arbeitsausfall-Versicherungen privater Anbieter i.d.R. nicht abzudecken. Zu bedenken ist dabei auch, dass kleine Unternehmen hinsichtlich des möglichen Ausfalls der Gründerin immer krisenanfälliger sind als größere. Eine Gründung im Team kann eine gute Alternative sein. Es lohnt sich aber auch über die Möglichkeit nachzudenken, eine Mitarbeiterin, z.B. auf Honorarbasis, einzustellen und sie so in den laufenden Betrieb zu integrieren, dass sie „im Notfall“ einspringen kann.
Aber: Jede Unternehmerin muss das eigene Risiko wahrnehmen und abschätzen. Für die eine sind das höhere Krankenzeiten, sie muss die Möglichkeit, dass die eigene Arbeitskraft ausfällt, in die Unternehmensplanung ganz besonders einbeziehen. Für die andere ist es vielleicht das fehlende Gehör, sie muss Möglichkeiten erschließen, die Kommunikation mit den Kunden und Kundinnen sicherzustellen. Jede braucht eine individuelle Lösung zur Bewältigung des eigenen unternehmerischen Alltags.
Interview: Andrea Blome
Zur Person:
Natascha Schlenstedt ist Beraterin bei MOBILE e.V. in Dortmund. Der Verein, der sich für ein selbstbestimmtes Leben Behinderter im Beruf einsetzt, berät und unterstützt u.a. behinderte und chronisch kranke Gründungsinteressierte. Neben den wirtschaftlichen Aspekten der Gründung berücksichtigt die Beratung die besondere Situation behinderter und chronisch kranker Frauen, bietet Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans und der Planung der Selbstständigkeit an und erschließt mit den Gründerinnen Lösungsmöglichkeiten für Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Behinderung.
www.mobile-dortmund.de
INFOS
Adressen für Gründerinnen und Unternehmerinnen mit Handicap
www.weibernetz.de
Weibernetz heißt das Bundesnetzwerk von Frauen und Mädchen, das 1998 gegründet wurde und sich als Teil der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung behinderter Menschen und als politische Interessenvertretung versteht. Der Verein veröffentlicht vierteljährlich die Zeitschrift WeiberZEIT mit Informationen für behinderte Frauen. Die Website bietet ebenfalls aktuelle Informationen und eine umfassende Linkliste mit bundesweiten Adressen.
www.go-unlimited.de
Noch bis zum Ende des Jahres läuft das Modellprojekt, das Gründungen durch Menschen mit Behinderungen fördern will. Das EU-finanzierte Projekt veranstaltet vom 13.-15. Juni eine transnationale Abschlusskonferenz.
www.enterability.de
Enter Ability ist ein Berliner Modellprojekt zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen bei der Existenzgründung. Gefördert wird die Initiative u.a. vom Berliner Integrationsamt.
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