„In die Parlamente müssen die Frauen!“
Elisabeth Selbert und das Grundgesetz
60 Jahre Grundgesetz. Was 2009 gefeiert wird, wurde von Elisabeth Selbert mitgestaltet. Für den Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" hat sie den Grundstein gelegt - und war lange vergessen.
(aus: existenzielle 1/2009)
Elisabeth Selbert gilt als die „Mutter des Grundgesetzes“. Als sie 1986 beinahe 90-jährig starb, hatte sie zwei Weltkriege miterlebt und vier politische Systeme: Das Kaiserreich, die Weimarer Republik, das Nazi-Regime und die Bundesrepublik Deutschland.
Sie war Juristin, Sozialdemokratin und eine Kämpferin für gleiche Rechte von Männern und Frauen. Für den Satz „Mann und Frau sind gleichberechtigt“ hat sie den Grundstein gelegt.
Elisabeth Rhode, später Selbert, wurde am 22. September 1896 in Kassel geboren: Ihre Kindheit und Jugend erlebte sie im Deutschen Kaiserreich und wurde wie damals für Mädchen üblich erzogen: Sie lernte sticken, stricken und nähen, verließ wie damals für Mädchen üblich die Realschule ohne Abschluss – und beschäftigte sich gleichzeitig mit Philosophie, las Rousseau und Kant. Das war unüblich. Eigentlich wollte sie Lehrerin werden, doch die Familie konnte sich das Schulgeld nicht leisten. So wurde sie Auslandskorrespondentin bei einer Import-Exportfirma, später – der Erste Weltkrieg währte nun schon zwei Jahre – Postgehilfin im Telegraphenamt. Dort lernte sie auch ihren Mann Adam Selbert, einen bereits in jungen Jahren engagierten Sozialdemokraten, kennen. Die Beziehung sei mehr von Achtung als von Leidenschaft geprägt gewesen, hieß es später. Verbunden durch geistige Interessen und Politik führen sie eine partnerschaftliche Ehe, auch das war eher unüblich.
Für Frauen Wohlfahrt und Soziales
Als der Erste Weltkrieg 1918 endete, trat Elisabeth Selbert in die SPD ein. Die Stimmung war euphorisch, das Frauenwahlrecht wurde endlich eingeführt. Mit 22 Jahren konnte Elisabeth Selbert am 19. Januar 1919 zur Wahlurne schreiten. Die Weimarer Verfassung hatte das möglich gemacht. Aber die anfängliche Freude über die neu eingeführte Gleichberechtigung währte nur kurz. Zwar versprach Artikel 109: „Männer und Frauen haben grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ Das „grundsätzlich“ ermöglichte jedoch Ausnahmen und das „staatsbürgerlich“ schloss z.B. das gesamte Ehe- und Familienrecht aus. Privat scheint Elisabeth Selbert in dieser Hinsicht keine Probleme zu haben, 1920 heiratet sie, 1921 kommt der erste Sohn, 1922 der zweite – bis auf eine kurze Pause ist sie die ganze Zeit über politisch aktiv und wird von ihrem Mann dabei tatkräftig unterstützt. Gleichwohl sah sie wie die aus dem Krieg heimkehrenden Männer die Frauen faktisch von ihren Arbeitsstellen vertrieben. Um den heimkehrenden Soldaten die Wiedereingliederung zu erleichtern, waren Massenentlassungen von Frauen an der Tagesordnung. Viele Frauen kehrten der SPD enttäuscht den Rücken, zwischen 1919 und 1923 sank der Anteil der weiblichen SPD-Mitglieder reichsweit von rund 20,4 auf 10,3 Prozent. Elisabeth Selbert dagegen forderte unermüdlich in ihren Reden: „In die Parlamente müssen die Frauen! Dort müssen sie durchsetzen, was ihnen zusteht!“ Weil sie sah, dass sie in der Politik jenseits der typischen Frauenbereiche Wohlfahrt und Soziales kaum eine Chance haben würde, nahm sie ihre akademische Weiterbildung in Angriff und wurde auch hierin von ihrem Mann und ihrer Fami-lie tatkräftig und auch finanziell unterstützt. 1926 holte sie ihr Abitur nach und begann ein Jurastudium, erst in Marburg als einzige Frau, später in Göttingen als eine von fünf Frauen unter 300 Männern, 1930 folgte die Promotion.
Juristin und Ernährerin
30. Januar 1933, die Nazis kamen an der Macht. Adam Selbert wurde vorzeitig in den Ruhestand versetzt, im Sommer 1933 in „Schutzhaft“ genommen und in das Konzentrationslager Breitenau bei Kassel gebracht. Elisabeth blieb mit den elf- und zwölfjährigen Jungen zurück. Nach einem Monat wurde ihr Mann entlassen, stand aber für die nächsten zwölf Jahre unter Aufsicht der Geheimen Staatspolizei.
Im Oktober 1934 legte Elisabeth Selbert ihr zweites juristisches Staatsexamen ab, jetzt fehlte nur noch die Zulassung als Anwältin. Auf Drängen ihres Mannes bemühte sie sich umgehend darum, er hatte gehört, dass die Nationalsozialisten Frauen grundsätzlich nicht mehr als Anwälte zuzulassen wollten. Nur durch die Hilfe von zwei älteren Senatspräsidenten, die ihren Vater gekannt und geschätzt hatten, und eine gehörige Portion Glück bekam sie noch am 15. Dezember 1934 ihre Zulassung – ab 1935 wurden keine Frauen mehr als Anwältinnen zugelassen – und konnte umgehend ihre eigene Anwaltskanzlei in Kassel eröffnen. Da ihr Mann bis 1945 unter Arbeitsverbot stand, wurde sie zur Ernährerin der Familie.
Wie viele andere Sozialdemokraten verfuhr die Familie Selbert zu ihrem eigenen Schutz nach der Taktik „Stillhalten und Abwarten“. Trotzdem war sie als Juristin in der Nazi-Hochburg Kassel natürlich immer wieder bei Verfahren zu Rasse- und Blutschutzgesetzen oder Vertragsabschlüssen mit fliehenden Juden dabei.
Der Krieg gipfelte für die Selberts am 22. Oktober 1943 in der Zerstörung der Kanzlei. An diesem Tag legten die Alliierten einen Bombenteppich über Kassel, 80 Prozent der Gebäude werden zerstört, mehr als 10.000 Menschen starben. Bis Kriegsende zogen die Eheleute ins nahe gelegene Melsungen, während die Söhne an der Ostfront kämpfen mussten. Am 4. April 1945 ergab Kassel sich kampflos den Amerikanern.
Nie wieder!
Nach dem Krieg wurde Elisabeth Selbert sofort wieder politisch aktiv. Als ehemalig politisch aktive Sozialdemokratin, ohne Nazivergangenheit, Juristin und der englischen Sprache mächtig, wurde sie von den Amerikanern für den Wiederaufbau benötigt. So ging es den Selberts in der Nachkriegszeit relativ gut, die beiden Söhne waren aus dem Krieg zurückgekommen, Adam Selbert durfte endlich wieder arbeiten und wurde Landesrat in Hessen. Die Söhne begannen zu studieren. Elisabeth Selbert wurde schon im Oktober 1945 als Rechts-anwältin und Notarin lizenziert. Sie half beim Aufbau der deutschen Justiz, bei der Entnazifi-zierung und der Gründung der SPD. Ihr Ziel: Nie wieder sollen – so wie in der jüngsten Ver-gangenheit – Menschlichkeit, Menschenwürde und Gleichheit der Geschlechter mit Füßen getreten werden. Dafür wollte sie sich beim Aufbau der Demokratie einsetzen. Dazu gehörte für sie die Nicht-Einmischung des Staates in die Rechtspflege, die Unabhängigkeit der Richter, der Schutz der Staatsbürger gegen Übergriffe des Staates und ein oberstes Kontroll-Gericht, das spätere Bundesverfassungsgericht.
„… Verschiedenes nach seiner Eigenart behandeln“
Mit ihrer Entsendung 1948 in den Parlamentarischen Rat, um dort am neuen Grundgesetz mitzuarbeiten, begann – völlig unerwartet – für die damals Anfang 50-Jährige ihr größter politischer „Auftritt“. Der Redaktionsausschuss hatte für das Grundgesetz eine im Vergleich zur Weimarer Verfassung noch lapidarere Formulierung vorgeschlagen: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das Gesetz muss Gleiches gleich, es kann Verschiedenes nach seiner Eigenart behandeln.“ Ein Unding, wie Elisabeth Selbert fand, denn so stünden Ungleichbehandlungen Tür und Tor offen. Sie schlug die Formulierung: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ vor. Thomas Dehler, damals FDP-Abgeordneter, konterte: „Dann ist ja das ganze Bürgerliche Gesetzbuch verfassungswidrig“. Aber genau darum ging es Elisabeth Selbert, sie wollte das ganze alte Ehe- und Familienrecht kippen und wirkliche Gleichberech-tigung per Grundgesetz herstellen. Für Elisabeth Selbert völlig überraschend, lehnten die männerdominierten Parteien ihren Vorschlag rundweg ab. Noch ein zweites Mal fiel ihre Formulierung durch, bevor sie nahezu im Alleingang Frauen quer durch alle Parteien, aus Gewerkschaften, Verbänden und unorganisierte Frauen mobilisierte.
Wissen die Frauen, wie rechtlos sie sind?
„Wissen überhaupt die meisten Frauen“, fragte sie im Januar 1949 in einer Rundfunkansprache, „wie rechtlos sie sind, dass sie beispielsweise bei einem Rechtsgeschäft, das über die Schlüsselgewalt hinausgeht, die Genehmigung des Mannes in jedem Fall brauchen, genau wie ein Minderjähriger? Die meisten Frauen wissen es nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch in seinen Tendenzen widerspricht in einer ganzen Reihe von Bestimmungen der Würde und der Wirklichkeit einer persönlichkeitsbewussten Frau.“ Es entstand geradezu ein Kampf zwischen den Geschlechtern. Die Frauen reagierten, gleich waschkörbeweise gingen Protestschreiben beim Parlamentarischen Rat ein. So massive Kritik führte zu einem Sinneswandel in allen Parteien, plötzlich wollte keiner mehr dagegen gewesen sein, die von Elisabeth Selbert vorgeschlagene Formulierung wurde als Artikel 3, Absatz 2 ins Grundgesetz aufgenommen und erzwang damit eine Reform des Ehe- und Familienrechtes. Dafür setzte Elisabeth Selbert gemeinsam mit der späteren Bundesverfassungsrichterin Wiltraud von Brünneck eine Frist bis März 1953 durch, damit die Politiker die Umsetzung nicht durch Untätigkeit blockieren konnten. Doch über alle Parteigrenzen hinweg waren sich die Herren Politiker einig wie sonst nie – und taten nichts. 1953 versuchte die Adenauer-Regierung, die Frist zu verlängern, doch das Bundesverfassungsgericht spielte nicht mit. Im Gegenteil, es erklärte den Gleichberechtigungsartikel ab dem 1. April 1953 für geltendes Recht, das unmittelbar anzuwenden sei.
Der Mann sollte entscheiden, die Frau sich fügen
Es vergingen weitere fünf Jahre, bis das Erste Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Umsetzung des Gleichberechtigungsartikels, in Kraft trat – und umgehend wieder vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Stein des Anstoßes: das Recht zum Stichentscheid des Ehemannes. Mit dieser letzten Bastion wollten die Männer ihre Vorherrschaft sichern, sei es beim Kauf einer Waschmaschine oder der Frage, auf welche Schule die Kinder kommen sollten. Der Mann sollte entscheiden, die Frau sich fügen. Aber wieder erklärte das Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz für verfassungswidrig. Aber immerhin konnten Frauen, dank der vom Bundesverfassungsgericht geschaffenen Möglichkeit, den Gleichberechtigungsartikel unmittelbar anzuwenden, in den Jahren ab 1953 zivilrechtlich die vom Grundgesetz garantierte Gleichberechtigung durchsetzen. D.h. sie konnten sich wehren, wenn ihr Mann ihre Arbeitsstelle gekündigt hatte oder wenn er über ihr Vermögen bestimmte. Das war neu.
Elisabeth Selbert hat sich mit ihrer Formulierung durchgesetzt. Ihr selbst hat das eher Ärger eingebracht, in der SPD verlor sie seitdem Sympathien und Einfluss, wurde nicht für die Wahl zum 1. Deutschen Bundestag als Kandidatin aufgestellt. Nach weiteren Enttäuschungen zog sie sich von der Parteiarbeit zurück und arbeitete wieder als Rechtsanwältin, spezialisiert auf Familienrecht. Die Kanzlei betrieb Elisabeth Selbert noch bis zu ihrem 85. Lebensjahr. Fast neunzigjährig starb sie 1986 in Kassel, wo sie wenige Tage später, fast unbemerkt von der Öffentlichkeit, auf dem Hauptfriedhof beigesetzt wurde.
Sie wäre wohl vergessen worden, hatte die autonome und außerparteiliche Frauenforschung sie nicht in den 80er Jahren „entdeckt“ und ihr Verdienst bekannt gemacht.
Autorin: Katharina Krebs
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