Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Die Neuregelungen im Überblick
In der Presse wird die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Hotels am lautesten diskutiert. Dabei hat das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, dem der Bundesrat am 18.12.2009 zugestimmt hat, noch weitere Instrumente erdacht.
1. Beherbergungsleistungen
Problem des Gesetzes ist die Besteuerung von reinen Beherbungsleistungen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %). Diese Neuerung kann in der Praxis zu Schwierigkeiten führen, denn bei einem einheitlichen Entgelt sind die nicht der Beherbergung dienenden Leistungen auszuscheiden und mit dem Regelsteuersatz (19 %) zu versteuern.
Ermäßigter Steuersatz 7 % gilt ab 01.01.2010 für die kurzfristige Beherbergung von Fremden von nicht mehr als 6 Monaten, wie z.B.:
- klassischen Hotelgewerbe
- oder auch vergleichbare Einrichtungen
- Pensionen
- Fremdenzimmer
Campingplätze.
Nicht von der Steuerermäßigung umfasst sind die NICHT der unmittelbaren Beherbergung dienen, d.h. dem Regelsteuersatz 19 % unterliegen:
- die Verpflegung (Frühstück)
- TV-Nutzung
- Minibar-Getränke
- Wellnessangebote
- Tagungsräume (zur Überlassung)
- Zugang zu Kommunikationsnetzen (Internet)
- sonstige Pauschalangebote.
Der unmittelbaren Beherbergung hingegen, d.h. dem ermäßigtem Steuersatz 7 % unterliegen:
- Bettwäsche
- Handtücher
- Hygieneartikel (Seife etc.)
- Räumlichkeiten (inkl. Nebenbedarf Strom, Wasser etc.)
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16.02.2010, 12:28
Viktoria Schimmelschmitt
Mir platzt der Kragen, überall werden staatliche Leistungen gekürzt – und hier verzockt das Land Niedersachsen Steuermilliarden: http://www.prcenter.de/NextiraOne-ein-Fall-fuer-den-Bundesrechnungshof-.111240.html. Ganz schön mies, wenn mit Steuergeldern fahrlässig umgegangen wird.



