Rückforderung bei Teilzahlungszuschlägen
Ablehnung durch die Versicherung - und jetzt?
Am 25.1.10 informierte ich hier über Ihr Recht, bei Versicherungsunternehmen Teilzahlungszuschläge zurückzufordern.
Viele Antragsteller/innen erhielten daraufhin einen Ablehnungsbescheid seitens der Versicherungsunternehmen. Was ist zu jetzt tun?
Die Verbraucherzentrale in Hamburg beschreibt die weitere Vorgehensweise auf ihrer Internetseite www.vzhh.de unter "Versicherungen".
Zum einen kann jede/r Versicherungsnehmer/in gegen den Ablehnungsbescheid rechtlich vorgehen, zum anderen besteht die Möglichkeit, gegen den Ablehnungsbescheid ein Rechtsmittel einzulegen, mit dem Hinweis das Verfahren ruhend zu stellen, bis zur Entscheidung über die in Kürze eingelegte Klage durch die Verbraucherzentrale.
M.E. bestehen Aussichten, dass über die Klage positiv für die Versicherungsnehmer entschieden wird, dieser Weg ist mit den geringsten Kosten verbunden.
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