Der große Datenkrake...  

wie unsere Daten Bürokratie abbauen

22.12.2011, 14:19 von Franziska Bessau

Sie erinnern sich an ELENA? ELENA musste im Sommer 2011 wieder gehen: Zu viele unnütze Daten. ELENA hat allein den Staat 11 Millionen € gekostet. Wie viel es Sie als Arbeitgeberin gekostet hat, hat niemand beziffert.



Es ist sehr wahrscheinlich, dass die skeptische ArbeitgeberIn Ausdrucke oder Daten angefertigt und archiviert hat, um im Zweifel nachzuweisen, was gemeldet wurde. Offiziell durfte sie diese Daten in 2 Jahren wieder löschen oder das Papier vernichten.

 

Ab Januar 2012 sollte nun der kleine Bruder von ELENA kommen: ELSTAM. Elektronische SteuerAbzugsMerkmale. Sie können sich sicher erinnern, dass die Lohnsteuerkarte 2010 die letzte war, die Sie anzufassen bekommen haben und die auch 2011 ihre Gültigkeit behalten hat.

Da es Ende November 2011 zu „unerwartete technischen Schwierigkeiten" gekommen ist, wurde das ganze Projekt um ein Jahr auf  den 01.01.2013 verschoben. So weit so gut. Da aber auch in 2012 die Lohnsteuer zuverlässig abgeführt werden soll, hat das Bundesfinanzministerium den liebevoll genannten „Nikolaus-Erlass" (BMF v. 06.12.2011) geschrieben. Wenn Sie nun wissen und verstehen möchten, wie es geht, dann lesen Sie die Presseerklärung und ein Schreiben der OFD Karlsruhe.

Das heißt: Die Lohnsteuerkarten 2010 gelten auch für 2012 weiter, sofern keine Ersatzbescheinigung für 2011 vorliegt. Die neue ELSTAM-Mitteilung gilt nur, wenn auch die Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung 2011 vorliegt. Wer nichts von alledem besitzt, kann eine Ersatzbescheinigung 2012 beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Alle ArbeitgeberInnen dürfen die Lohnsteuerkarten 2010 und die Ersatzbescheinigungen 2011 nicht an ihre Angestellten zurückgeben (außer an die, die nicht mehr beschäftigt werden).

 

Wenn die Lohnsteuerkarte 2013 elektronisch werden soll, wird es für Sie als ArbeitgeberIn aufwendiger und teurer - falls diesen Job Ihre SteuerberaterIn erledigt.

Ab 2013 müssen Sie die Lohnsteuerdaten Ihrer Angestellten monatlich (!) beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch abrufen. Nix mehr da mit anfassen, lochen, abheften. Damit das wieder nicht alles im elektronischen virtuellen Raum hängen bleibt, werden wir wahrscheinlich die Daten monatlich ausdrucken, lochen, abheften. Wenn wir Glück haben, werden unsere Lohnprogramme das auf der Verdienstbescheinigung vermerken, dass es sich um die gerade abgerufenen Daten handelt.

 

Warten wir auf das nächste EL...., während wir die Nachwehen von ELENA hinter uns gelassen haben und ELSTAM erwarten.

 

www.steuerberaterinnenbuero.de

 

 






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Vor der Gründung und nach der Gründung ist die Selbstständige immerzu mit dem Drumherum der Unternehmensführung beschäftigt. Sie muss Rechnungen und Fahrtenbuch schreiben, lästige Belege abheften, Steuererklärungen abgeben oder der Krankenversicherung das aktuelle Einkommen mitteilen und werben, werben, werben ... Wie ist das mit dem „Selber- und dem Richtig-Machen"? Kennen Sie den Groll, wenn schon wieder ein Wochenende im Papierberg vor Ihnen liegt? In diesem Blog geht es darum, den Mut zum „Selbst-ist-die Frau" anzustacheln, Neuigkeiten zu verbreiten und Lust auf trockene Themen zu verströmen.

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