Bei einem eigenen Haus oder in einer Eigentumswohnung ist klar, wer bei einer Rohrverstopfung zahlen muss: der Eigentümer. Steht jedoch in einem Mietshaus eine Rohrreinigung an, kann es zu Unklarheiten kommen. Muss nun der Mieter zahlen oder der Vermieter?
Verantwortungen des Vermieters:
Mieter und Vermieter haben bei einem Mietvertrag beide ihre Pflichten. Zur Verantwortung des Vermieters gehört es dem Mieter, das Mietobjekt in einem nutzfähigen Zustand zu überlassen. Zum Mietobjekt gehören auch die Wasser- und Abwasserrohre. Allerdings ist der Vermieter nicht dazu in der Pflicht, die Abwasseranlagen regelmäßig zu testen bzw. testen zu lassen. Lediglich bei Rohren außerhalb des Miethauses oder der Mietwohnung muss dies sein. Hier ist eine regelmäßige Dichtheitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem hat der Mieter dafür Verantwortung, dass die Rohre auch in der Wohnung/im Miethaus gebrauchsfähig bleiben. Wer in einer Region mit kalkhaltigem Wasser Objekte vermietet, muss die Kosten der Rohrreinigung übernehmen. Genauso ist es, wenn die Rohre unsachgemäß eingebaut wurden. Oder wenn das Gefälle fehlt und damit der Wasserabfluss erschwert wird. Selbst bei alten Rohrleitungen muss der Vermieter zahlen.
Rohrreinigung: Wann muss ein Mieter zahlen?
Manchmal ist nicht der Vermieter dafür verantwortlich, dass ein Rohr verstopft. Es können ebenso die Mieter sein. Denn diese sind dazu verpflichtet, die Mietsachen vertragsmäßig zu nutzen. Werden jedoch Windeln, Feuchttücher oder Binden im Abfluss entsorgt und sorgen sie für eine Verstopfung, gilt dieses nicht als vertragsmäßig. Somit muss der Mieter die Rohrreinigung bezahlen. Das Gleiche gilt bei großen Massen Toilettenpapier, Essensresten, Fettresten oder anderen Dingen, welche in den Mülleimer gehören. Auch bei einer nicht sachgemäßen Benutzung von chemischen Rohrreinigern, welche die Rohre beschädigt haben, muss der Mieter die Kosten tragen. Übrigens ist der Mieter nicht nur für das eigene Fehlverhalten zu belangen. Entsteht die Verstopfung durch falsche Verhaltensweisen von Besuchern, trifft es ihn ebenso. Denn für Fehlverhalten seine Gäste ist er gleichermaßen Rechenschaft schuldig.
Wer schiebt wem die Schuld zu?
Scheinbar ist schnell zu klären, wer in einem Mietobjekt die Rohrreinigung bezahlen muss. Doch die Realität ist anders. Häufig schiebt der Vermieter die Ursache der Verstopfung auf den Mieter, um selber kein Geld ausgeben zu müssen. Mieter wiederum meinen fast immer, dass der Vermieter schuld sei. Immerhin haben sie die Mietsachen vertragsmäßig genutzt. Da nicht jeder Mieter/Vermieter die Wahrheit sagt, kann es zu viel Streit kommen. Es steht jedoch rechtlich fest, dass ein Mieter nur zahlen muss, wenn der Vermieter ihm einen unsachgemäßen Gebrauch nachweisen kann. Außerdem muss klar sein, welcher Mieter für die Verstopfung gesorgt hat. In einem Mietobjekt mit mehreren Mietern ist dies meist nicht möglich. Ohne diesen Nachweis muss wiederum der Vermieter die Ausgaben der Rohrreinigung tragen.